Revision, Nichtzulassungsbeschwerde,
Rechtsbeschwerde
Ihr Recht.
Mein Fokus.
Mein Schwerpunkt ist das Recht - Ihr Recht
Wenn Sie einen Anwalt für dritte Instanz suchen, der Prozess also in die alles entscheidende Phase gekommen ist, stehe ich an Ihrer Seite. Dies vor allem in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, unter anderem in Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz, Kartellrecht, Produkthaftungsrecht, Insolvenzrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Näheres zu meinen Schwerpunkten erfahren Sie unten in der Rubrik „Verfahren vor dem Bundesgerichtshof“.
Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine Prozessstrategie, um Sie zum Erfolg zu führen.
Die Basis hierfür ist ein detailliertes Vorwissen über die prozessuale Vorgeschichte, die Entwicklung von auf den Einzelfall zugeschnittenen kreativen, wissenschaftlich fundierten Argumenten auf der Grundlage meiner jahrzehntelangen beratenden und forensischen Tätigkeit sowie eine präzise Vorbereitung des Verfahrens. Dafür ist ein offener, vertrauensvoller Austausch, auch über Ihre Erwartungen und Erfolgsaussichten sowie die wirtschaftlichen Aspekte, grundlegend.
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Vor dem Bundesgerichthof vertrete ich Sie insbesondere in Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerdeverfahren sowie der Revision.
Schwerpunktmäßig vertrete ich im
- Banken- und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsvertreter-, Vertriebs- und Franchisingrecht
- Insolvenzrecht
- Kartell- und Vergaberecht
- Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelrecht
- Wettbewerbsrecht
- Staatshaftungsrecht
- Produkthaftungsrecht
- Medien- und Presserecht
- Gewerblichen Rechtsschutz
Ich unterstütze Sie zudem auch in den Verfahren vor dem Bundesgerichthof, für welchen nach dem Gesetz nicht zwingend ein BGH-Anwalt benötigt wird. Das sind insbesondere Verfahren in kartellrechtlichen Angelegenheiten sowie dem Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen. Auch wenn in solchen Verfahren ein Vertretung durch mich nicht vorgeschrieben ist, ist sie gleichwohl sinnvoll. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit vor dem Bundesgerichtshof kenne ich mich in besonderem Maße mit den dortigen Gepflogenheiten aus.
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Gerne berate ich Sie schon bevor Ihr Verfahren vor den Bundesgerichthof gelangt. Gerade in bedeutsamen Verfahren halte ich dies für empfehlenswert. Die revisionsrechtliche Sicht kann den Ausschlag für eine Zulassung der Revision geben oder überhaupt den Erfolg vor dem Bundesgerichtshof herbeiführen. Wenn Sie eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung anstreben, ebnet diese den Weg hierfür.
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Aufgrund des allgegenwärtigen Unionsrechts ist meine Tätigkeit nicht auf das nationale Recht beschränkt.
Ebenso verhält es sich mit meiner prozessrechtlichen Tätigkeit: Ich vertrete Sie auch vor den Europäischen Gerichten; gerade in den von mir vor dem Bundesgerichtshof geführten Verfahren, die zu einer Vorlage an die Europäischen Gerichte geführt haben.
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Durch das Einheitliche Patentgericht (EPG) wurde eine ganz neue Möglichkeit für die Durchführung von Patentstreitigkeiten geschaffen. Auch vor diesem bin ich vertretungsbefugt und vertrete Sie gerne.
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Gerne setze ich mich in Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter für Ihre Interessen ein.
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Ich erstelle Rechtsgutachten in rechtlich, wirtschaftlich oder technisch komplexen Verfahren.